Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BMC Software, Inc.; Compuware Software Group LLC - BWB/Z-4859 | Bundeswettbewerbsbehörde

BMC Software, Inc.; Compuware Software Group LLC

BWB/Z-4859

26.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BMC Software, Inc. (USA), ein indirekt kontrolliertes verbundenes Unternehmen von KKR & Co. Inc., beabsichtigt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Compuware Software Group LLC (USA) zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Softwarelösungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.04.2020 weggefallen.

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