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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Motorola Solutions Inc.; IndigoVision Group plc - BWB/Z-4858 | Bundeswettbewerbsbehörde

Motorola Solutions Inc.; IndigoVision Group plc

BWB/Z-4858

24.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Motorola Solutions Inc., USA, beabsichtigt, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über IndigoVision Group plc, Vereinigtes Königreich, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Videoüberwachungssoftware.

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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.05.2020 weggefallen.

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