Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Clayton, Dubilier & Rice, LLC; Huntsworth plc - BWB/Z-4857 | Bundeswettbewerbsbehörde

Clayton, Dubilier & Rice, LLC; Huntsworth plc

BWB/Z-4857

24.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Investmentunternehmen Clayton, Dubilier & Rice, LLC , USA, beabsichtigt indirekt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Huntsworth plc, Vereinigtes Königreich zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Vermarktungsdienstleistungen insbesondere im Gesundheitsbereich.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.05.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.04.2020 weggefallen.

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