Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Allianz Strategic Investments S.à.r.l.; ControlExpert Holding B.V. - BWB/Z-4856 | Bundeswettbewerbsbehörde

Allianz Strategic Investments S.à.r.l.; ControlExpert Holding B.V.

BWB/Z-4856

23.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Allianz Strategic Investments S.à.r.l. (Luxemburg) beabsichtigt den Erwerb der Anteilsmehrheit an und damit alleiniger Kontrolle über ControlExpert Holding B.V. (Niederlande). Das geplante Vorhaben betrifft Versicherungen.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.04.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.04.2020 weggefallen.

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