Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Siemens Aktiengesellschaft; SWW Wunsiedel GmbH - BWB/Z-4855 | Bundeswettbewerbsbehörde

Siemens Aktiengesellschaft; SWW Wunsiedel GmbH

BWB/Z-4855

23.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Siemens Aktiengesellschaft, Deutschland, Rießner-Gase GmbH, Deutschland, und SWW Wunsiedel GmbH, Deutschland beabsichtigen, das Gemeinschaftsunternehmen WUN H2 GmbH, Deutschland, neu zu gründen. Der Zusammenschluss betrifft die Errichtung und den Betrieb einer Elektrolyseanlage zur Produktion von Wasserstoff.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.04.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.04.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht