Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AUDI AG; Capgemini SE - BWB/Z-4854 | Bundeswettbewerbsbehörde

AUDI AG; Capgemini SE

BWB/Z-4854

23.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AUDI AG, Deutschland, und Capgemini SE, Frankreich, melden hiermit die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens an, wobei Capgemini 51% der ausgegebenen Gesellschaftsanteile und die Alleinkontrolle am Gemeinschaftsunternehmen erwerben wird, während Audi eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 49% der ausgegebenen Gesellschaftsanteile am  Gemeinschaftsunternehmen erwerben wird. Das geplante Vorhaben betrifft IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.04.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.04.2020 weggefallen.

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