Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Qatar Airways Group Q.C.S.C.; International Consolidated Airlines Group (IAG) - BWB/Z-4853 | Bundeswettbewerbsbehörde

Qatar Airways Group Q.C.S.C.; International Consolidated Airlines Group (IAG)

BWB/Z-4853

19.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Anmeldung betrifft die Erhöhung der Beteiligung von Qatar Airways Group Q.C.S.C. an International Consolidated Airlines Group (IAG) auf mehr als 25%. Das geplante Vorhaben betrifft den Flugverkehr.
 

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.04.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.04.2020 weggefallen.

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