Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

WatchGuard Technologies, Inc.; Panda Security, S.L. - BWB/Z-4852 | Bundeswettbewerbsbehörde

WatchGuard Technologies, Inc.; Panda Security, S.L.

BWB/Z-4852

18.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den Erwerb aller Anteile an und der alleinigen Kontrolle über Panda Security, S.L., Spanien, durch WatchGuard Technologies, Inc., USA. Das geplante Vorhaben betrifft IT-Sicherheitslösungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.04.2020 weggefallen.

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