Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Deutsche Börse AG; Credit Suisse Asset Management International Holding AG; Natixis Investment Managers Innovation S.A.S.U.; Société de la Bourse de Luxembourg S.A.; FundsDLT S.A.
BWB/Z-4848
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Deutsche Börse AG, Deutschland, Credit Suisse Asset Management International Holding AG, Schweiz, Natixis Investment Managers Innovation S.A.S.U., Frankreich, und Société de la Bourse de Luxembourg S.A., Luxemburg, beabsichtigen jeweils eine Beteiligung von mehr als 25 %, an FundsDLT S.A., Luxemburg, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft den Fondsvertieb.
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.04.2020 weggefallen.