Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OEP Capita/Advisors, L.P.; MCL Beteiligungs GmbH - BWB/Z-4846 | Bundeswettbewerbsbehörde

OEP Capita/Advisors, L.P.; MCL Beteiligungs GmbH

BWB/Z-4846

13.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OEP Capita/Advisors, L.P. (New York / USА) beabsichtigt, 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über MCL Beteiligungs GmbH (Böblingen/Deutschland) und ihrer Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.04.2020 weggefallen.

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