Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Macquarie European Rail; Akiem Group SAS - BWB/Z-4843 | Bundeswettbewerbsbehörde

Macquarie European Rail; Akiem Group SAS

BWB/Z-4843

13.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb der Vermögenswerte von Macquarie European Rail in Kontinentaleuropa und dem Vereinigten Königreich durch Akiem Group SAS, Saint-
Ouen-sur-Seine, Frankreich. Das geplante Vorhaben betrifft die Vermietung von Güterzuglokomotiven.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.04.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.04.2020 weggefallen.

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