Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kirchdorfer Fertigteilholding GmbH; Rudolf Kandussi GesmbH; LUIKI Betonwerke Gesellschaft m.b.H.
BWB/Z-4842
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an LUIKI Betonwerke Gesellschaft m.b.H., Leoben,durch Kirchdorfer Fertigteilholding GmbH, Wöllersdorf, (74 %) und Rudolf Kandussi GesmbH, St. Veit / Glan, (26 %). Das Vorhaben betrifft die Bereiche Fertigteile für den Tiefbau, Sonderfertigteile sowie Stein und Flächenbefestigung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.04.2020 weggefallen.