Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA; Geschäftsbereiche der Woodward Gruppe - BWB/Z-4841 | Bundeswettbewerbsbehörde

AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA; Geschäftsbereiche der Woodward Gruppe

BWB/Z-4841

11.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb aller Vermögenswerte, welche die Geschäftsbereiche (i) Konverter und Schaltschränke für Windkraftanlagen, sowie (ii) Schutzrelais für
elektrische Energiesysteme der Woodward Gruppe bilden, von Woodward, Inc., Delaware, USA und ihren Tochtergesellschaften, durch AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, Deutschland. Das geplante Vorhaben betrifft Konverter und Schaltschränke für Windkraftanlagen, Schutzrelais für elektrische Energiesysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.04.2020 weggefallen.

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