Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kingspan Holding Netherlands BV; Colt Investments Ltd.
BWB/Z-4840
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kingspan Holding Netherlands BV, Niederlande beabsichtigt, 100 % der Anteile an sowie die alleinige Kontrolle über Colt Investments Ltd., Vereinigtes Königreich, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und Lieferung von Rauchschutzlösungen, Tageslicht- und Luftaustauschelemente, Klimatechniklösungen, Sonnenschutz und Lamellensysteme sowie Wartungsdienstleistungen für diese Systeme.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.04.2020 weggefallen.