Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Held & Francke Baugesellschaft m.b.H.; Waldviertler Lieferasphalt GmbH
BWB/Z-4837
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 33,33% der Anteile an der Waldviertler Lieferasphalt GmbH mit Sitz in 3800 Göpfritz an der Wild durch die Held & Francke Baugesellschaft m.b.H. mit Sitz in Linz, wodurch sich die Beteiligung Letzterer auf 66,66% erhöht und alleinige Kontrolle erworben wird.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.04.2020 weggefallen.