Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Macquarie Group Limited; LG CNS Co. - BWB/Z-4836 | Bundeswettbewerbsbehörde

Macquarie Group Limited; LG CNS Co.

BWB/Z-4836

06.03.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.03.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Macquarie Korea Opportunities Management, Ltd. (Südkorea), Teil der Macquarie Group Limited (Australien), beabsichtigt, eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung von 35% an LG CNS Co. (Südkorea), von LG Corp. (Südkorea) zu erwerben. das geplante Vorhaben betrifft IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.04.2020 weggefallen.

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