Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FAM AB; Munters Group AB - BWB/Z-4832 | Bundeswettbewerbsbehörde

FAM AB; Munters Group AB

BWB/Z-4832

28.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FAM AB (Stockholm/Schweden) beabsichtigt, seine Anteile an in Munters Group AB (Kista/Schweden) auf 26.1% zu erhöhen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Luftaufbereitungslösungen für industrielle Anwendungen und landwirtschaftliche Bereiche.

Betroffener Geschäftszweig: Industrie

Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht