Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ESSVP IV, L.P.; ESSVP IV (Structured) L.P.; Silenos GmbH & Co. KG; Westhouse Consulting GmbH; Westhouse Management GmbH; Westhouse Schweiz AG - BWB/Z-4830 | Bundeswettbewerbsbehörde

ESSVP IV, L.P.; ESSVP IV (Structured) L.P.; Silenos GmbH & Co. KG; Westhouse Consulting GmbH; Westhouse Management GmbH; Westhouse Schweiz AG

BWB/Z-4830

28.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über Westhouse Consulting GmbH und Westhouse Management GmbH, beide Deutschland, sowie Westhouse Schweiz AG, Schweiz, durch ESSVP IV, L.P., ESSVP IV (Structured) L.P., beide Kanalinseln, und Silenos GmbH & Co. KG, Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: IT-Personaldienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2020 weggefallen.

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