Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Evotec SE; Boehringer Ingelheim Venture Fund GmbH; QUANTRO Therapeutics GmbH
BWB/Z-4829
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Evotec SE, Hamburg, Deutschland, und Boehringer Ingelheim Venture Fund GmbH, Ingelheim am Rhein, Deutschland beabsichtigen, jeweils 24,99% der Anteile der QUANTRO Therapeutics GmbH, Wien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Forschung im Bereich Drug Discovery
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2020 weggefallen.