Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Evotec SE; Boehringer Ingelheim Venture Fund GmbH; QUANTRO Therapeutics GmbH - BWB/Z-4829 | Bundeswettbewerbsbehörde

Evotec SE; Boehringer Ingelheim Venture Fund GmbH; QUANTRO Therapeutics GmbH

BWB/Z-4829

28.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Evotec SE, Hamburg, Deutschland, und Boehringer Ingelheim Venture Fund GmbH, Ingelheim am Rhein, Deutschland beabsichtigen, jeweils 24,99% der Anteile der QUANTRO Therapeutics GmbH, Wien, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Forschung im Bereich Drug Discovery

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2020 weggefallen.

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