Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Breitling S.A.; Uhren-Vetriebsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-4827 | Bundeswettbewerbsbehörde

Breitling S.A.; Uhren-Vetriebsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-4827

28.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von bestimmten Vermögenswerten der Uhren-Vertriebsgesellschaft m.b.H., Österreich durch Breitling Austria GmbH (in Gründung), eine 100% Tochtergesellschaft von Breitling S.A., Schweiz.

Betroffener Geschäftszweig: Luxusprodukte

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2020 weggefallen.

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