Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hellman & Friedman Capital Partners VIII, L.P.; Genesys Inc. - BWB/Z-4825 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hellman & Friedman Capital Partners VIII, L.P.; Genesys Inc.

BWB/Z-4825

25.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Durch den Erwerb zusätzlicher Anteile beabsichtigen Fonds, die mit dem Investmentunternehmen Hellman & Friedman LLC, USA, verbunden sind, ihre derzeitige indirekte Beteiligung an dem US-amerikanischen Softwareanbieter Genesys auf über 50% zu erhöhen.

Die Transaktion betrifft die Entwicklung und den Vertrieb von Unternehmensanwendungssoftware (Enterprise Application Software), insbesondere von Software für das Management der Kundenbeziehungen (Customer-Relationship-Management).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.03.2020 weggefallen.

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