Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Phison Electronics Corporation; Sony Storage Media Solutions Corporation; Nextorage Corporation
BWB/Z-4823
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Phison Corporation beabsichtigt, eine 49%-Beteiligung an Nextorage Corporation, welche gegenwärtig eine 100%ige Tochtergesellschaft von Sony Corporation ist, zu erwerben. Nextorage ist im Bereich der Herstellung und Vermarktung von Flash-Speichermedien für Endverbraucheranwendungen (v.a. Kameras) tätig.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.03.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.03.2020 weggefallen.