Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bertelsmann SE & Co. KGaA; Penguin Random House Gruppe - BWB/Z-4821 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bertelsmann SE & Co. KGaA; Penguin Random House Gruppe

BWB/Z-4821

21.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Bertelsmann SE & Co. KGaA, Deutschland, beabsichtigt, von der Pearson plc, Großbritannien, deren 25%ige mit kontrollierende Minderheitsbeteiligung an der Penguin Random House Gruppe zu erwerben. Durch die Transaktion wird die Bertelsmann SE & Co. KGaA ihre derzeitige Beteiligung an der Penguin Random House Gruppe auf 100% erhöhen und die alleinige Kontrolle über das Zielgeschäft erwerben. Der Zusammenschluss betrifft in erster Linie das Verlagsgeschäft mit englisch-, spanisch und katalanischsprachigen Büchern.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.03.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht