Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Clearstream Holding AG; Fondcenter AG
BWB/Z-4820
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Clearstream Holding AG, Eschborn, Deutschland, beabsichtigt 51,2% an und die alleinige Kontrolle über Fondcenter AG, geschäftsansässig c/o UBS AG, Zürich, Schweiz, zu erwerben. das geplante Vorhaben betrifft Hilfstätigkeiten für Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.03.2020 weggefallen.