Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

L'Oréal S.A.; Prada S.p.A. - BWB/Z-4818 | Bundeswettbewerbsbehörde

L'Oréal S.A.; Prada S.p.A.

BWB/Z-4818

21.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

L'Oréal S.A., Frankreich, beabsichtigt, eine Exklusivlizenz von Prada S.p.A., Italien, betreffend Kosmetikprodukte unter der Marke Prada zu erwerben.
Das geplante Vorhaben betrifft Kosmetikprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.03.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht