Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CCEP Ventures Europe Limited; Inbev Nederland N.V.; BlueVillage B.V. - BWB/Z-4817 | Bundeswettbewerbsbehörde

CCEP Ventures Europe Limited; Inbev Nederland N.V.; BlueVillage B.V.

BWB/Z-4817

20.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CCEP Ventures Europe Limited, Vereinigtes Königreich, und Inbev Nederland N.V., Niederlande, beabsichtigen jeweils 33,3% an BlueVillage B.V., Niederlande, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Foodservice-Plattformen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.03.2020 weggefallen.

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