Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Silgan Holdings Inc.; Twist Beauty Packaging S.A.S. - BWB/Z-4814 | Bundeswettbewerbsbehörde

Silgan Holdings Inc.; Twist Beauty Packaging S.A.S.

BWB/Z-4814

20.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von alleiniger Kontrolle über Albéa Do Brasil Embalagens LIDA (Brasilien), Albéа Beauty Packaging Holding Spain SLU (Spanien), Twist Beauty Packaging Holdings Netherlands B. V. (Niederlande), Albéa Lacrost SAS (Frankreich), Albéa Le Tréport SAS (Frankreich), Albéa Thomaston Inc. (USA), Albéa Metal Holdings Corp. (USA), eine französische NewCo und die von diesen kontrollierten Unternehmen, als auch Vermögenswerte in China von Twist Beauty Packaging S.A.S. (Niederlande) durch Silgan Holdings Inc. (USA). Das geplante Vorhaben betrifft Dosiersysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.03.2020 weggefallen.

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