Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG; Ringier AG - BWB/Z-4813 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG; Ringier AG

BWB/Z-4813

18.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG mit Sitz in Bern, Schweiz, beabsichtigt, 25% der Anteile und Stimmrechte an RingierAG mit Sitz in Zofingen, Schweiz, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft aus österreichischer Sicht den Bereich Jobbörsen und Softwarelösungen.
 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.03.2020 weggefallen.

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