Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VERBUND Hydro Power GmbH; Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH - BWB/Z-4812 | Bundeswettbewerbsbehörde

VERBUND Hydro Power GmbH; Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH

BWB/Z-4812

18.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VERBUND Hydro Power GmbH beabsichtigt, ihre bestehende Beteiligung an Murkraftwerk Graz Errichtungs- und BetriebsgmbH von derzeit 12,5 % auf
25,1 % aufzustocken. Das geplante Vorhaben betrifft die Elektrizitätswirtschaft.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.03.2020 weggefallen.

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