Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Borealis AG; Novealis Holdings LLC; Bayport Polymers LLC - BWB/Z-4811 | Bundeswettbewerbsbehörde

Borealis AG; Novealis Holdings LLC; Bayport Polymers LLC

BWB/Z-4811

17.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Borealis AG beabsichtigt, sämtliche Anteile an Novealis Holdings LLC und damit indirekt 50% der Anteile an Bayport Polymers LLC zu erwerben, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Produktion und  den Vertrieb von Polyethylen-Produkten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2020 weggefallen.

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