Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Hörmann Digital Beteiligungs GmbH; ORBIS AG
BWB/Z-4810
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Hörmann Digital Beteiligungs GmbH, Deutschland, beabsichtigt, eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung an ORBIS AG, Deutschland, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Software- und Beratungsdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2020 weggefallen.