Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Atlas Сорсо AB; ISRA VISION AG
BWB/Z-4809
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Atlas Сорсо AB, Schweden, beabsichtigt, indirekt durch eine hundertprozentige Tochtergesellschaft alle ausstehenden Aktien der ISRA VISION AG, Deutschland, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Ubernahmeangebots zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der industriellen Bildverarbeitung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2020 weggefallen.