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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Brau Union Aktiengesellschaft; Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft - BWB/Z-4808 | Bundeswettbewerbsbehörde

Brau Union Aktiengesellschaft; Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft

BWB/Z-4808

13.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 62,94% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Bludenz, Österreich durch Brau Union Aktiengesellschaft, Linz, Österreich.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Bier sowie Getränkegroßhandel.

C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2020.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Auflagen Brau Union AG / Fohrenburg Beteiligungs AG

Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 12.03.2020

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