Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Brau Union Aktiengesellschaft; Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft
BWB/Z-4808
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 62,94% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Fohrenburg Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Bludenz, Österreich durch Brau Union Aktiengesellschaft, Linz, Österreich.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Bier sowie Getränkegroßhandel.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 12.03.2020