Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Serviceplan Group Austria GmbH & Co. KG; Wien Nord 1996 GmbH
BWB/Z-4807
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Serviceplan Group Austria GmbH & Co. KG erwirbt Mehrheitsbeteiligungen an WIEN NORD NOW GmbH und WIEN NORD WERBEAGENTUR GmbH, insbesondere gegen Gewährung einer Beteiligung an der Serviceplan Group Austria GmbH & Co. KG an die WIEN NORD 1996 GmbH.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Werbe- und Marketingkommunikationsdienstleistungen
Das Zusammenschlussvorhaben erfüllt den Tatbestand des § 7 Abs 1 Z 3 KartG.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2020 weggefallen.