Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Parcom Buy-Out Fund V Coöperatief U.A.; Euramax BV - BWB/Z-4803 | Bundeswettbewerbsbehörde

Parcom Buy-Out Fund V Coöperatief U.A.; Euramax BV

BWB/Z-4803

07.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Parcom Buy-Out Fund V Coöperatief U.A., die Niederlande, beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Euramax BV, die Niederlande, sowie Assets und Verbindlichkeiten (mit Ausnahme der Verpflichtungen für Pensionen) der Euramax Coated Products Ltd, Vereinigtes Königreich, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Beschichtungsindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2020 weggefallen.

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