Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pallas Blocker Inc.; Accurate Background Holdings LLC; Career-Builder Employment Screening, LLC; CareerBuilder Investigations, LLC - BWB/Z-4802 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pallas Blocker Inc.; Accurate Background Holdings LLC; Career-Builder Employment Screening, LLC; CareerBuilder Investigations, LLC

BWB/Z-4802

07.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Pallas Blocker Inc., USA, beabsichtigt, rund 27,7 % der Anteile (equity interests) an und gemeinsame Kontrolle über Accurate Background Holdings LLC, USA ("Accurate"), zu erwerben. Parallel dazu beabsichtigt Accurate, indirekt alle Anteile (equity interests) an und alleinige Kontrolle über Career-Builder Employment Screening, LLC, und CareerBuilder Investigations, LLC, beide USA, sowie bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von CareerBuilder, LLC zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Arbeitskräfte-Screening-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.03.2020 weggefallen.

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