Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Cobra Bidco S.À.R.L.; Covis Pharma B.V.; Covis Pharma Europe B.V.; Covis Pharma Canada Ltd.
BWB/Z-4801
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von Covis Pharma B.V., Covis Pharma Europe B.V. und Covis Pharma Canada Ltd. durch Cobra Bidco S.À.R.L.. Das geplante Vorhaben betrifft Arzneimittel.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2020 weggefallen.