Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Mid Market Europe; RIMES Technologies Corporation - BWB/Z-4798 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Mid Market Europe; RIMES Technologies Corporation

BWB/Z-4798

06.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.02.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT Mid Market Europe, ein von EQT Mid Market Europe GP B.V. (Amsterdam /Niederlande) verwalteter Investmen fonds, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über RIMES Technologies Corporation (New York / USA) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Datenbearbeitungs-Plattformen (Managed Data Services).

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.03.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2020 weggefallen.

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