Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TTI Beteiligungs und Managenent GmbH; Berger Beteiligungs GmbH - BWB/Z-4797 | Bundeswettbewerbsbehörde

TTI Beteiligungs und Managenent GmbH; Berger Beteiligungs GmbH

BWB/Z-4797

06.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TTI Beteiligungs und Managenent GmbH beabsichtigt den Erwerb alleiniger Kontrolle über die Zielgesellschaft sowie deren Tochtergesellschaften. TTI wird dazu eine Beteiligung von 100 % am Stammkapital der Berger Beteiligungs GmbH erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Personalbereitstellung.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.02.2020 weggefallen.

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