Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Wilhelm Reuss GmbH & Co. KG; Maryman B.V.
BWB/Z-4796
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Wilhelm Reuss GmbH & Co. KG, Deutschland, eine Tochtergesellschaft der KRÜGER GmbH & Co. KG, Deutschland, beabsichtigt, 100% der Anteile an der Maryman B.V., Niederlande, und dadurch indirekt die alleinige Kontrolle über die Peeters-Gruppe zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Produktion von schokoladenhaltigen und fettbasierten Brotaufstrichen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.02.2020 weggefallen.