Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Goldman Sachs Group, Inc.; Aptos Holding (US) 1, Inc.; Aptos UK Holding Limited; Aptos Holding (Canada) 1, Inc. - BWB/Z-4794 | Bundeswettbewerbsbehörde

Goldman Sachs Group, Inc.; Aptos Holding (US) 1, Inc.; Aptos UK Holding Limited; Aptos Holding (Canada) 1, Inc.

BWB/Z-4794

03.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Goldman Sachs Group, Inc., Vereinigte Staaten, beabsichtigt, indirekt 100% des Kapitals an und dabei alleinige Kontrolle über Aptos Holding (US) 1, Inc., Aptos UK Holding Limited und Aptos Holding (Canada) 1, Inc., zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Softwaresektor.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.02.2020 weggefallen.

zurück zur Übersicht