Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Incyte Corporation; MorphoSys AG - BWB/Z-4793 | Bundeswettbewerbsbehörde

Incyte Corporation; MorphoSys AG

BWB/Z-4793

03.02.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Incyte Corporation, USA, beabsichtigt, (für Gebiete außerhalb der USA) die exklusive Lizenz für Tafasitamab von der MorphoSys AG, Deutschland, zu
erwerben.  Das geplante Vorhaben betrifft Pharmazeutika.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.02.2020 weggefallen.

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