Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Saviola S.r.l.; Nolte Holzwerkstoff GmbH & Co. KG - BWB/Z-4790 | Bundeswettbewerbsbehörde

Saviola S.r.l.; Nolte Holzwerkstoff GmbH & Co. KG

BWB/Z-4790

27.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Saviola S.r.l., Italien, beabsichtigt, jeweils 50% der Geschäftsanteile und Stimmrechte an der Nolte Holzwerkstoff GmbH & Co. KG, Deutschland, sowie an deren persönlich haftender Gesellschafterin, der Nolte Span Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Deutschland, zu erwerben. Die Veräußerin, Echo Büromöbel Vertrieb GmbH & Co. KG, Deutschland, wird nach dem Vollzug der Transaktion noch 44,8% der Geschäftsanteile/Stimmrechte an beiden Zielgesellschaften halten und gemeinsam mit Saviola S.r.l. die gemeinsame Kontrolle über diese ausüben. Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Holzwerkstoffen, insbesondere Spanplatten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2020 weggefallen.

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