Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian SAS; Audiotonix Group Limited - BWB/Z-4789 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian SAS; Audiotonix Group Limited

BWB/Z-4789

27.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ardian SAS, Frankreich, beabsichtigt die Mehrheit der Anteile und damit alleinige Kontrolle über Audiotonix Group Limited, Vereinigtes Königreich, zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft die professionelle Audiomischpulte und damit verbundenes Zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2020 weggefallen.

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