Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA; Distrelec Business; Nedis Business
BWB/Z-4788
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb aller Anteile an und damit alleiniger Kontrolle über alle Gesellschaften (sowie Vermögenswerte) der derzeit zur Datwyler Gruppe, Schweiz, gehörenden Geschäftsbereiche Distrelec und Nedis, durch AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, Deutschland.
Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb von fertigen elektronischen und IT-Komponenten und Elektroerzeugnissen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2020 weggefallen.