Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian SAS; Philippe Berthe; Proplast SAS - BWB/Z-4786 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian SAS; Philippe Berthe; Proplast SAS

BWB/Z-4786

23.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ardian SAS, Frankreich, beabsichtigt, zusammen mit der natürlichen Person Philippe Berthe indirekt über eine noch zu gründende Projektgesellschaft Impact
gemeinsame Kontrolle über die Proplast SAS, Frankreich, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung und Vermarktung von Kunststoffverpackungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.02.2020 weggefallen.

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