Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQT VIII; LEO Pharma a/s
BWB/Z-4783
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EQT VIII, Luxemburg, beabsichtigt über ihre Portfoliogesellschaft Karo Pharma AB, Schweden, bestimmte Vermögenswerte des Dermatologie-Geschäfts von LEO Pharma a/s, Dänemark, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Pharmazeutika.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.02.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.02.2020 weggefallen.