Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT VIII; LEO Pharma a/s - BWB/Z-4783 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT VIII; LEO Pharma a/s

BWB/Z-4783

22.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT VIII, Luxemburg, beabsichtigt über ihre Portfoliogesellschaft Karo Pharma AB, Schweden, bestimmte Vermögenswerte des Dermatologie-Geschäfts von LEO Pharma a/s, Dänemark, zu erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft Pharmazeutika.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.02.2020 weggefallen.

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