Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PolyOne Corporation; Clariant Plastics & Coatings AG - BWB/Z-4782 | Bundeswettbewerbsbehörde

PolyOne Corporation; Clariant Plastics & Coatings AG

BWB/Z-4782

22.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Transaktion betrifft den beabsichtigten indirekten Erwerb der Clariant Plastics & Coatings AG (Schweiz) und ihrer Tochtergesellschaften sowie weiterer Assets, die zum Masterbatch-Geschäft der Veräußеrin gehören durch die PolyOne Corporation (USA). Das gelante Vorhaben betrifft die Produktion und den Verkauf von Masterbatch und Compounds.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.02.2020 weggefallen.

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