Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MEGGLE AG; M-Back GmbH - BWB/Z-4780 | Bundeswettbewerbsbehörde

MEGGLE AG; M-Back GmbH

BWB/Z-4780

20.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MEGGLE AG, Wasserburg, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar über die Molkerei MEGGLE Wasserburg GmbH & Co. KG, die verbleibenden 33,3 % der Geschäftsanteile an M-Back GmbH, Gebesee, Deutschland, zu erwerben. Als Folge des Zusammenschlussvorhabens wird die MEGGLE AG die alleinige Kontrolle über MBack GmbH erwerben. Das geplante Vorhaben betrifft die Herstellung von Back- und Teigwaren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.02.2020 weggefallen.

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