Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Coller International Partners VIII; Permira IV Feeder LP - BWB/Z-4779 | Bundeswettbewerbsbehörde

Coller International Partners VIII; Permira IV Feeder LP

BWB/Z-4779

20.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Coller International Partners VIII, ein von Coller Capital Limited (Vereinigtes Königreich) verwalteter Private-Equity Fonds beabsichtigt, durch 100% kontrolliertes Investitionsvehikel, nicht kontrollierende Kommanditanteile von mehr als 25% an Permira IV Feeder LP, Guernsey (Vereinigtes Königreich) zu erwerben, der indirekt Anteile an folgenden Portfoliounternehmen hält: (i) Genesys Group, CA (US); (ii) Asia Broadcast Satellite Ltd, Hamilton (Bermuda); (iii) BRL Prime One, Sao Paulo (Brasilien); (iv) eDreams Odigeo SA, Barcelona (Spanien); and (v) Ancestry.com LLC, Utah (US).

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.02.2020 weggefallen.

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